Energieausweise für Gebäude
Informationen zum Stand der Umsetzung der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007)Ist bei Ihrem Energieverbrauch alles im grünen Bereich?
Stellen Sie sich vor, Sie ziehen in eine neue Wohnung oder ein neues Haus. Wissen Sie, was sie erwartet? Wie hoch Ihr Energiebedarf voraussichtlich sein wird? Sicher nicht!
Ein Energieausweis verschafft Ihnen Klarheit darüber, ob Sie Ihrer jährlichen Abrechung rot sehen oder nicht! Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, das Ihnen energiebezogene Daten über das gesamte Gebäude liefert.
Besonders wichtig und hilfreich dabei ist die Klassifizierung des Gebäudes in einer farbigen Skala. Damit hat jeder, ob Fachmann oder Laie, gleich den Durchblick wie gut der energetische Zustand des Gebäudes ist - und ob er sein Geld verheizt.
Ab wann ist der Energieausweis Pflicht?
Während Neubauten bereits heute einen Energieausweis benötigen, muss bei bestehenden Gebäuden ein Energieausweis bei Neuvermietung, Verkauf oder Leasing vorgelegt werden ab dem:
- 1. Juli 2008, wenn das Gebäude bis 1965 errichtet wurde,
- 1. Januar 2009, wenn das Gebäude nach 1965 errichtet wurde,
- 1. Januar 2009, wenn es sich um ein Nichtwohngebäude handelt (gilt auch für öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000 m²).
Wichtig: Selbstgenutzte Einfamilienhäuser, die in absehbarer Zeit nicht verkauft werden, brauchen keinen Energieausweis!
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Energieausweise sind zehn Jahre gültig. Das betrifft auch die Ausweise für Neubauten, die im Rahmen der EnEV 2002 in den letzten Jahren erstellt wurden.
Energieausweise, die vor Inkrafttreten der EnEV 2007 ausgestellt wurden, sind ebenfalls zehn Jahre gültig, genauso wie Ausweise, die im Rahmen des Feldversuches der deutschen Energieagentur (dena) und ähnlichen Programmen ausgestellt wurden.
Altbau, Neubau - welcher Energieausweis für welches Gebäude?
Hier erfahren Sie, welcher Gebäudetyp welchen Energieausweis benötigt. Es erhalten immer nur gesamte Gebäude einen Energieausweis - und nicht etwa einzelne Wohnungen. Eine Ausnahme bilden dabei Gebäude, bei denen sich Wohnungen und Gewerbeflächen unter einem Dach befinden.
Bei beiden Ausweistypen sollten Modernisierungsempfehlungen auf einem separaten Blatt ausgewiesen werden. Die Modernisierungsempfehlungen sind nicht Bestandteil des Energiepasses!
Die Datenaufnahme kann auch durch den Eigentümer erfolgen, sofern dieser über ausreichendes Fachwissen verfügt. Empfehlenswert ist es allerdings, einen Energieberater hinzuzuziehen, da er bei der Ortsbegehung gleich geeignete Sanierungsempfehlungen feststellen kann.
Was kostet ein Energieausweis?
Aufgrund des Aufwands für das Ausstellen des Ausweises fallen Kosten an. Einige Kommunen oder Landeseinrichtungen werden möglicherweise Förderprogramme für Energieausweise anbieten.
Der Preis für einen Energieausweis wird sich am Markt orientieren und in Abhängigkeit von der Gebäudegröße, dem Gebäudetyp und dem Zeitaufwand bei der Aufnahme der Gebäudedaten sowie der Art des Energieausweises in der Höhe variabel sein.
Wie sieht der Energieausweis aus?
Der Energieausweis für Wohngebäude besteht aus vier Seiten.
Nähere Informationen zum Aufbau des Energieausweises finden Sie in unserer animierten Grafik auf dieser Seite. Dort wird erläutert, was sich hinter den einzelnen Punkten des Ausweises verbirgt.
Was ist der Unterschied zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis?
Man unterscheidet zwei Arten von Energieausweisen: Einen, der sich auf den berechneten Energiebedarf bezieht und einen, der aus dem gemessenen Energieverbrauch ermittelt wird.
Für den Energiebedarfsausweis berechnet ein ausgebildeter Energieberater nach einer Gebäudebesichtigung den Primärenergiekennwert und Brennstoffverbrauch auf Grundlage der Abmessungen und Qualität des Bauwerkes, der Heizungsanlage und der Art der Warmwasserbereitung. Die Basis dazu bilden durchschnittliches Nutzerprofil und durchschnittliche Witterungsverhältnisse.
Für den Energieverbrauchsausweis ermittelt der Energieberater den Energieverbrauch lediglich aus den Jahresendabrechnungen von drei Jahren und der Wohnfläche des Gebäudes und rechnet den sich daraus ergebenden Wert auf durchschnittliche Witterungsverhältnisse hoch. Dabei berücksichtigt er auch leer stehende Wohnungen. Dieser Ausweis ist günstiger, weil der Aufwand geringer ist.
Bei kleineren Gebäuden fließt jedoch in den Kennwert das unterschiedliche Heizverhalten der Bewohner ein. Die Energieverbrauchsausweise sind nicht miteinander vergleichbar, da die Warmwasserbereitung nicht immer berücksichtigt wird und das Nutzerverhalten unterschiedlich ist.
Sie haben Fragen zum Energieausweis?
Wir informieren und beraten Sie gerne.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen Energiebedarfsausweise aus - wenn Sie möchten, inklusive einer umfassenden Energieberatung. Die Kosten dafür richten sich nach dem Aufwand. Gerne unterbreiten wir Ihnen vorab ein Angebot.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Verbrauchsausweise nur im Ausnahmefall ausstellen können.
Wenden Sie sich einfach an unsere Energieberatung unter:
Telefon: 06181 365-370 oder per E-Mail: energieberatung@stadtwerke-hanau.de


