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Energie für unsere Stadt.

Gemeinsam in eine klimaneutrale Zukunft!

Informationen zur kommunalen Wärmeplanung

Die Stadt Hanau hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden. Laut der Novellierung des Hessischen Energiegesetzes vom 29. November 2022 ist die Stadt zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger strategischer Prozess der Stadt Hanau, der die Voraussetzung zur Umsetzung der Wärme- und Energiewende auf kommunaler und nationaler Ebene bildet.

Der Begriff Wärmewende umfasst die Organisation und die Koordination der Dekarbonisierung der Energieversorgung im Sinne eines stufenweisen Ausstiegs aus der Versorgung mit den fossilen Energieträgern Kohle, Erdöl und Gas. Gleichzeitig geht es um die Erhöhung der Energieeffizienz mittels energetischer Sanierung des Gebäudesektors sowie um die Senkung des Energieverbrauchs.

Die Umsetzung der Wärmewende und des sich in Erstellung befindenden Wärmeplans ist demnach keine rein technische, sondern eine gesellschaftliche Aufgabe, bei der unterschiedliche Betroffenheiten und Wirkungsbereiche, ökonomische Voraussetzungen etc. eine entscheidende Rolle spielen.

Klimaneutral mit Fernwärme?

Kommunale Waermeplanung Grafik

Klimaneutrale Fernwärme für unsere Stadt.
Unsere Fernwärme wird zentral in einem Kraftwerk kos­ten­günstig als Nebenprodukt der Stromerzeugung gewonnen. Dann liefern wir sie als Heizwärme über eine überwiegend unterirdische und wärmegedämmte Fernwärmeleitung direkt zu Ihnen nach Hause, wo sie an den Heizkreislauf Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnung abgegeben wird. Unsere Fernwärme ist zu 100 Prozent klimaneutral.

Unser Fernwärmenetz
Ob sich eine Fernwärmeleitung auch in Ihrer Nähe befindet, können Sie ganz einfach auf unserer Netzkarte (5,3 MB) nachschauen.

FAQs – Fragen zur kommunalen Wärmeplanung

Was ist kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung umfasst die Entwicklung von Strategien und Konzepten zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung für die Stadt Hanau. Dabei greift die Kommune auf die notwendigen Daten zu, beauftragt gegebenenfalls zusätzliche Studien, integriert Interessensgruppen in den Entscheidungsprozess und sucht externe Fachexperten zur Unterstützung. Das Ergebnis der Wärmeplanung stellt eine nicht bindende Empfehlung dar. Die Umsetzung dieses Plans wurde unter anderem an uns, die Stadtwerke Hanau, als das Energieversorgungsunternehmen der Stadt Hanau, delegiert.

Warum ist die kommunale Wärmeplanung wichtig?

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 die Treibhausgase so zu mindern, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. Die Stadt Hanau hat beschlossen bis 2040 klimaneutral zu werden. Die Wärmeversorgung spielt dabei eine entscheidende Rolle, da sie mehr als die Hälfte des Endenergieverbrauchs in Deutschland ausmacht und maßgeblich zu den Treibhausgasemissionen des Landes beiträgt. Im Gebäudesektor erfolgt die Wärmeerzeugung immer noch hauptsächlich aus fossilen Brennstoffen wie Öl und Erdgas, was zu erheblichen Treibhausgasemissionen führt und Deutschland stark von anderen Ländern abhängig macht.

Ein Wechsel zu nachhaltigeren Energiequellen im Wärmesektor ist somit unerlässlich, um für zukünftige Herausforderungen gerüstet zu sein und Planungs- sowie Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die kommunale Wärmeplanung ist ein maßgeblicher Initiator der Wärmewende und spielt eine bedeutende Rolle bei der Erreichung kommunaler Klimaziele. In Hanau verursacht die Wärme noch vor Strom und Verkehr den größten Anteil an Treibhausgasemissionen (Stand: 2018). Durch die schrittweise Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien und die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden können erhebliche Mengen an Treibhausgasen eingespart werden. Somit trägt der Gebäudesektor entscheidend zur Erreichung der Klimaschutzziele bei.

Was ist das Ziel der kommunalen Wärmeplanung?

Die Wärmeplanung zielt darauf ab, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Wärmeversorgung bis 2040 auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann und wo Energieeffizienzmaßnahmen sinnvoll umgesetzt werden können. Dadurch soll die Wärmeversorgung zuverlässig, kostengünstig und unabhängig von fossilen Rohstoffen gestaltet werden. Auf diese Weise trägt sie maßgeblich zur Erreichung der Klimaziele bei und reduziert den ökologischen Fußabdruck der Stadt Hanau erheblich.

Darüber hinaus strebt die kommunale Wärmeplanung an, mehr Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen. Dies ist für Kommunen, Industrie und Gewerbe, Wohnungsbaugesellschaften sowie Hauseigentümerinnen und -eigentümer von entscheidender Bedeutung, um fundierte Entscheidungen für eine kosteneffiziente und umweltgerechte Wärmeversorgung treffen zu können. Gleichzeitig ist es auch im Interesse von Mieterinnen und Mietern, Informationen darüber zu erhalten, mit welcher Energie ihre Wohnung in Zukunft beheizt werden soll.

Ist die Stadt Hanau zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet?

Die Stadt Hanau ist laut der Novellierung des Hessischen Energiegesetzes (HEG) vom 29. November 2022 und Wärmeplanungsgesetz des Bundes vom 01. Januar 2024 gesetzlich zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Diese muss bis 30.01.2026 vorgelegt werden.

Welche Faktoren beeinflussen die Entscheidungen in der kommunalen Wärmeplanung?

  • Art und Maß der bestehenden Bebauung
  • geplante Neubauten, Quartiere und Rückbau
  • Eigentümerstrukturen der Gebäude
  • aktueller Wärmeverbrauch, Wärmeerzeuger und Energieträger
  • nutzbare Wärmequellen
  • bestehende Wärmenetze
  • aktuelle Energieeffizienz der Gebäude, Sanierungspotenzial und Sanierungsraten
  • Topografie

Welche rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen beeinflussen die kommunale Wärmeplanung?

Die rechtlichen und politischen Voraussetzungen variieren je nach Bundesland und Kommune. Auf Bundesebene sind insbesondere das Bundes‐Klimaschutzgesetz, das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäude‐Energ ie‐Gesetz (GEG) – auch bekannt als „Heizungsgesetz“ – von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus gibt es landesspezifische Bestimmungen, wie das Hessische Energiegesetz (HEG), das Hessische Klimaschutzgesetz (HKlimaG) und die Hessische Bauordnung. Gemäß der Novellierung des HEG vom 29. November 2022 ist die Stadt Hanau gesetzlich verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.

Welche Akteure sind beteiligt?

Ämter und Eigenbetriebe der Kommune, Wohnbaugenossenschaften, Energieversorger, Unternehmen und Institutionen,Vereine, externe Fachleute, Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Stakeholder.

Wer ist für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zuständig?

Die Errichtung von Wärmenetzen und die Bereitstellung der dazugehörigen Wärmeerzeuger werden voraussichtlich von Energieversorgungsunternehmen wie den Stadtwerken Hanau übernommen. Die individuelle Versorgung der Gebäude obliegt hingegen den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern.

Wie werden Bürger und Stakeholder in den Prozess der kommunalen Wärmeplanung einbezogen?

Die Umsetzung der Wärmewende und des sich in Erstellung befindenden Wärmeplans ist keine rein technische Aufgabe, sondern eine gesellschaftliche Aufgabe, die das Engagement aller Menschen erfordert. Im Laufe der kommunalen Wärmeplanung planen die Stadtwerke Hanau und die Stadt Hanau ein öffentliches Beteiligungsverfahren im gesamten Stadtgebiet durchzuführen. Weitere Informationen dazu werden in Kürze hier und auf der Seite der Stadt Hanau verfügbar sein.

Darüber hinaus werden regelmäßige Werkstattberichte über den Fortschritt der kommunalen Wärmeplanung in Hanau veröffentlicht. Aktuelle und weitergehende Informationen zur kommunalen Wärmeplanung werden zudem regelmäßig auf der Website der Stadt Hanau und der Stadtwerke Hanau zugänglich gemacht.

Welche Schritte beinhaltet die Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung besteht laut Hessischen Energiegesetz (HEG) § 13 aus den folgenden drei Schritten:

  1. Systematische und qualifizierte Bestandsanalyse (Aktueller Wärmebedarf, Treibhausgasemissionen, Baubestand und vorhandene Netze)
  2. Potenzialanalyse im Wärmebereich innerhalb und außerhalb der Gebäude (Identifikation möglicher Energieeinsparungen und potentieller erneuerbarer Wärmequellen in den Quartieren)
  3. Ein klimaneutrales Zielszenario für das Jahr 2045 mit Zwischenzielen für das Jahr 2030 (Kombination aus Bestand und Potenzial zu einer bedarfsgerechten Wärmeversorgung einzelner Quartiere)

Bis wann ist die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen?

Gemäß des Wärmeplanungsgesetzes müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ihre Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 vorlegen. Das gilt auch für die Stadt Hanau.

Wenn Sie vorab besser informiert sein möchten oder Fragen zur kommunalen Wärmeplanung haben, besuchen Sie gerne unsere geplanten Veranstaltungen, die bereits während der Planungsphase durchgeführt werden. Diese starten voraussichtlich gegen Ende der ersten Jahreshälfte 2024. Weitere Informationen finden Sie in Kürze auf der Website der Stadt. Für detailliertere Informationen kontaktieren Sie uns unter waermeplanung@stadtwerke-hanau.de.

Die kommunale Wärmeplanung hat für uns als Stadtwerke höchste Priorität. Aufgrund des Umfangs sowohl in der Analyse als auch in der Planung benötigt sie jedoch Zeit, da wir sorgfältig vorgehen, um ein zuverlässiges Ergebnis für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hanau sicherzustellen.

Entstehen für mich als Eigentümerin/Eigentümer Pflichten aus der kommunalen Wärmeplanung?

Durch die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung entstehen keine rechtlich bindenden Verpflichtungen für Eigentümerinnen und Eigentümer. Die kommunale Wärmeplanung veranschaulicht aber die verschiedenen Möglichkeiten zur Gestaltung der Wärmewende, die für Eigentümerinnen und Eigentümer bestehen.

Was zählt zu den Erneuerbaren Energien beim Heizen und welche Rolle spielen diese in der kommunalen Wärmeplanung?

Die Alternativen zur Wärmeerzeugung ohne fossile Brennstoffe, die vom Bund im Rahmen des Wärmeplanungsgesetzes aufgeführt werden (§ 3 Absatz 14 Wärmeplanungsgesetz), umfassen Geothermie, Umweltwärme, Abwasserwärme, Solarthermie, Biomasse, grünes Methan, grünen Wasserstoff, Strom aus erneuerbaren Energien sowie unvermeidbare Abwärmequellen aus Industrieprozessen, Abwasser und Rechenzentren.

Erneuerbare Energien wie Erdwärme, Umweltwärme, Solarthermie, Abwasserwärme und Biomasse (vgl. § 3 Absatz 14 Wärmeplanungsgesetz) spielen eine zentrale Rolle in der kommunalen Wärmeplanung. Sie stellen eine umweltfreundliche Alternative zu fossilen Brennstoffen dar und tragen maßgeblich zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bei. Die zukünftigen Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien sind im Wärmeplanungsgesetz und dem novellierten Gebäudeenergiegesetz ab dem 01. Januar 2024 festgelegt.

Welche erneuerbaren Energiequellen haben wir in Hanau?

In Hanau existieren verschiedene Energiequellen aus erneuerbaren Energien, wie z.B.:

  • Industrielle Abwärme
  • Umweltwärme
  • Solarthermie
  • Abwasserwärme

Das neue Gemeinschaftskraftwerk der Stadtwerke Hanau und der Mainova auf dem ehemaligen US-Kasernengelände in Groß-Auheim, das die Fernwärmeversorgung nach dem Kohleausstieg sicherstellt, ist bereits wasserstofffähig. Aktuell wird geplant, mittels einer Großwärmepumpe die Abwärme aus dem benachbarten Rechenzentrum nutzbar zu machen und in das städtische Fernwärmenetz einzuspeisen. Durch diesen Umstieg können im neuen Kraftwerk insgesamt rund 40 % CO2 eingespart werden, was theoretisch einer Versorgung von 50.000 Einwohner*innen in Hanau mit Fernwärme entspricht. Die Verfügbarkeit und mögliche Nutzung weiterer Wärmequellen wird im Rahmen der Potenzialanalyse der kommunalen Wärmeplanung ermittelt.

Wie genau werden Gebäude und ihre Wärmebedürfnisse in die kommunale Wärmeplanung einbezogen?

Es werden gebäudescharfe Energieverbrauchsdaten der leitungsgebundenen Energieträger über die Energieversorger und aus eigenen kommunalen Daten gesammelt und analysiert. Die Daten werden vor der Veröffentlichung zu Baublöcken und Quartieren zusammengeführt, um Rückschlüsse auf einzelne Gebäude zu verhindern.

FAQs – Fragen zum Anschluss an die Fernwärme der Stadtwerke Hanau

Ist mein Grundstück/Haus anschlussfähig an das Fernwärmenetz?

Momentan ist das Fernwärmenetz der Stadtwerke Hanau in folgenden Stadtteilen teilweise verfügbar:

  • Großauheim
  • Kesselstadt
  • Stadtkern (Innenstadt)
  • Lamboy

Liegt ihr Grundstück in direkter Nähe des Fernwärmenetzes, spricht prinzipiell nichts gegen einen Anschluss. Im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Annahmetermins, werden die jeweiligen Gegebenheiten und Möglichkeiten zum Anschluss geprüft.

Für eine detaillierte Übersicht schauen Sie gerne in unsere Netzkarte.

Liegt ihr Grundstück weiter von unserem Netz entfernt, empfehlen wir Ihnen die Informations- und Beteiligungsveranstaltungen im Laufe der kommunalen Wärmeplanung abzuwarten. Die ersten Termine starten voraussichtlich zum Ende des zweiten Quartals 2024. Über die Veranstaltungen, sowie die weiteren Informations- und Beteiligungstermine wird die Stadt informieren. Anschließend können wir detaillierte Informationen zur geplanten Erweiterung des Fernwärmenetzes veröffentlichen.

Alternative Versorgungskonzepte (bspw. Strom, Wasserstoff, Biomasse) werden momentan im Zuge der kommunalen Wärmeplanung untersucht und in Hinblick auf Ökologie, Ökonomie und Soziales geprüft, um eine zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung in Zukunft zu gewährleisten. Wir bitten Sie dazu die laufende Planung abzuwarten.

Ich möchte gerne auf Fernwärme umsteigen. Was muss ich tun?

Informieren Sie sich mit unserer Netzkarte über die Verfügbarkeit der Fernwärme in ihrer Nähe.

Ist ihr Grundstück in direkter Nähe des Fernwärmenetzes, das heißt liegt das Grundstück oder ihre Straße an einer bestehenden Leitung, kontaktieren Sie uns unter contracting@stadtwerke-hanau.de für einen unverbindlichen und kostenlosen Annahmetermin.

Wenn möglich beschaffen Sie sich einige Informationen bezüglich ihres Energieverbrauchs (in kWh) und ihres Energieträgers. Bei Bedarf helfen wir Ihnen auch gerne persönlich weiter.

Was sind die (Anschaffungs-)kosten für ein Anschluss/Umrüstung auf das Fernwärmenetz?

Die Anschlusskosten können je nach Anfrage variieren – prinzipiell gilt, dass bei direkter Verfügbarkeit der Fernwärme die Anschaffungs- und Investitionskosten geringer ausfallen, als es ohne direkte Verfügbarkeit der Fall ist. Direkte Verfügbarkeit bedeutet, dass bereits eine bestehende Wärmeleitung an Ihrer Liegenschaft vorbeiläuft. Schauen Sie dazu auch gerne in unsere Netzkarte rein. Bei dem Bau von zusätzlicher Netzinfrastruktur können sich zusätzliche Kosten ergeben, die sich auf 1.500 – 2.000 € pro Netzmeter belaufen.

Zu einer genaueren und individuellen Kostenermittlung können Sie gerne einen kostenlosen und unverbindlichen Anfragetermin ausmachen. Wenden Sie sich dazu bitte an contracting@stadtwerke-hanau.de .

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich kein Fernwärmenetz in der Nähe habe?

Wenn Sie kein Fernwärmenetz in der Nähe haben, ist es bei größeren Gebäudeeinheiten (ab 10 Wohneinheiten) möglich, eine Nahwärmeinsel zu errichten und an dieses angeschlossen zu werden. Für Anfragen wenden Sie sich dazu bitte an contracting@stadtwerke-hanau.de.

Alternative Versorgungskonzepte (Bspw. Strom, Wasserstoff, Biomasse) werden momentan im Zuge der KWP untersucht und in Hinblick auf Ökologie, Ökonomie und Soziales geprüft, um eine zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung in Zukunft zu gewährleisten. Wir bitten Sie dazu die laufende Planung abzuwarten.

Gibt es eine Förderung für eine Umrüstung auf Fernwärme?

Für die Umstellung auf Fernwärme gibt es verschiedene staatliche Förderungen. So gibt es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Förderung bis zu 35% bei der Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, sowie dem Anschluss an ein Gebäude- und Wärmenetz.

Durch den Anschluss an unser 100% klimaneutrales Fernwärmenetz sind Sie prinzipiell förderberechtigt.

Zur Übersicht weiterer Förderprogramme nutzen Sie gerne das Hanauer Fördermittelportal oder das Förderportal der LandesEnergieAgentur Hessen.

Ist der Anschluss zukünftiger Neubauten möglich?

Ja der Anschluss zukünftiger Neubauten ist auch bei einem Umbau möglich. Zudem gibt es dazu im Rahmen des Heizungsgesetzes GEG einen rechtlichen Rahmen.

Wie sieht der zukünftige Ausbau des Fernwärme-Netzes in Hanau aus?

Die Planungsphase für Bestand und Potenzial der kommunalen Wärmeplanung soll bis Juli 2026 abgeschlossen sein. Während der Planungsphase werden wir Informationen mit den Bürgerinnen und Bürgern Hanaus teilen. Spätestens mit dem Abschluss der kommunalen Wärmeplanung können wir ein genaues Bild des Fernwärmenetzausbaus in Hanau vorstellen.

Wenn Sie Interesse an einem Fernwärmeanschluss haben, jedoch nicht in direkter Nähe liegen, wenden Sie sich gerne an waermeplanung@stadtwerke-hanau.de . Anschließend übernehmen wir Sie in unsere Interessentenliste, anhand derer wir den weiteren Netzausbau zielgerichtet planen und forcieren.

Ihr Kontakt für weitere Fragen

Kommunale Wärmeplanung

waermeplanung@stadtwerke-hanau.de