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Energie für unsere Stadt.

Energie

Auf jeden Fall gemeinsam!

Wir sind für Hanau da.

Auf dieser Seite haben wir für Sie Informationen rund um das Thema Energie zusammengestellt:

Erdgas-/Fernwärme- und Strompreisbremse
Dezember-Soforthilfe
Energiespartipps
Persönliche Beratung
Energieberatung für Hausbesitzer
Fördermittel
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Wir stehen Hand in Hand an der Seite aller Hanauerinnen und Hanauer. Mit Informationen rund um das Thema Energie, mit einer persönlichen Beratung, mit wichtigen Tipps und Fördermöglichkeiten.

Information zur Erdgas-/Fernwärme- und Strompreisbremse

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, in diesem Jahr Energiepreisbremsen befristet bis zum 31.12.2023 einzuführen. Die Energiepreisbremsen gelten für Erdgas und Fernwärme sowie Strom und werden aus Bundesmitteln finanziert.

Mit dem Stromspar- und dem Gassparrechner können Sie Ihr individuelles Einsparpotenzial einfach berechnen:

Stromsparrechner

Gassparrechner

Strom- und Gaspreisbremse

Quelle: Bundesregierung

Erdgas und Fernwärme:

Für Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 1,5 Mio. kWh Gas verbrauchen sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen gilt ab März 2023 die Gaspreisbremse. Diese umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Hierbei gilt Folgendes:
80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 2023 wird zu einem garantierten Bruttopreis von 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt.
Für Fernwärmekunden beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde.
Für Verbräuche oberhalb dieser Deckelung gilt der jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.

Industriekunden sowie zugelassene Krankenhäuser erhalten ab Januar 2023 70 % ihres Erdgasverbrauchs, bezogen auf ihren Verbrauch im Jahr 2021 zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 Cent je Kilowattstunde. Bei Wärmekunden wird der Preis für 70 % des Verbrauchs im Jahr 2021 auf 7,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt.
Für Verbräuche oberhalb dieser Deckelung gilt der reguläre Marktpreis.

    Strom:

    Ab März gilt für alle die Strompreisbremse. Diese umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.

    Für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden wird der Strompreis auf 40 Cent brutto je Kilowattstunde (inkl. aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) gedeckelt. Dies gilt für den 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs.

    Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 % ihres historischen Verbrauchs.

      Oberhalb der Deckelung fallen die üblichen Strompreise an.

      Energiesparen lohnt sich also weiterhin!

      Ungeachtet der Preisbremsen kann ein Preisvergleich lohnend sein.

      Information zu Berichterstattungen über angeblich illegale Preiserhöhungen und Aufrufe, Widerspruch einzulegen

      Mit den Gesetzentwürfen zur Strom- bzw. Gas-/Wärmepreisbremse will die Bundesregierung Privathaushalte und Unternehmen mit einer günstigeren Basisversorgung von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Zudem sollen ungerechtfertigte Preiserhöhungen verhindert werden.

      Auch wenn es in Medienberichten in den vergangenen Tagen anders dargestellt wurde: Preisanpassungen sind auch mit den neuen Gesetzen nicht grundsätzlich verboten. Auch die Gesetze zur Strom- und Gaspreisbremse ermöglichen unter bestimmten Bedingungen Preiserhöhungen: Voraussetzung dafür ist, dass die Energieversorger mit Preisanpassungen lediglich die an den Großhandelsmärkten stark steigenden Kosten für die Beschaffung von Strom oder Gas weiterreichen. Dies ist in den Gesetzentwürfen ausdrücklich so geregelt (§ 39 des Gesetzentwurfs zur Strompreisbremse; § 27 des Gesetzentwurfs zur Gas-/Wärmepreisbremse).

      Zwar haben private Organisationen kürzlich dazu aufgerufen, Preiserhöhungen pauschal zu widersprechen oder Zahlungen nicht beziehungsweise unter Vorbehalt zu leisten. Solche Aufrufe sind mit Blick auf die aktuelle und auch künftig geltende Rechtslage aber irreführend.

      Wir sind, wie andere kommunale Versorger, der Daseinsvorsorge verpflichtet und beschaffen unsere Energiemengen langfristig und konservativ. Unsere Preisanpassungen sind begründet und der derzeitigen Situation geschuldet. Alle Gesetzesvorgaben im Rahmen der Energiekrise setzen wir 1:1 um.

      Information zur Dezember-Soforthilfe

      Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen für eine finanzielle Entlastung beschlossen.

      Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) haben Sie automatisch von der Soforthilfe profitiert, die aus Mitteln des Bundes finanziert wird. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wurde der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, geht Ihnen keine Geld verloren, der Erstattungsbetrag wird mit der vorläufigen Entlastung in Ihrer Jahresabrechnung verrechnet.

      Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen [RLM-Kunden mit stündlicher Leistungsmessung]. Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen.

      Bei allen Kundinnen und Kunden, die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung in einer separaten Gutschrift (insofern Sie anspruchsberechtigt sind).

      In diesem Jahr sollen die sogenannten Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom die Preise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht.

      Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

      Für Erdgas:

      Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis (Arbeits- und Grundpreis).

      Für RLM-Kunden gilt Folgendes: Die Entlastung beträgt ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen mussten dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

      Für Wärme:

      Für alle Kundinnen und Kunden ergibt sich der Entlastungsbetrag bei Wärme aus der Höhe des Septemberabschlages 2022 zuzüglich eines Aufschlages von 20%.
      Ist der Kunde zur Zahlung eines nach einem anderen Verfahren ermittelten Abschlags verpflichtet als der Leistung von zwölf Abschlagszahlungen innerhalb eines jährlichen Abschlagszeitraums, so ist ein entsprechender monatlicher Durchschnitt zu bilden.

      Wir haben darauf hinzuweisen, dass für das Antragsverfahren nach § 9 EWSG Kundendaten an den Beauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz übermittelt werden mussten.

      Energiespartipps – mit Wenig viel bewirken

      Tschüss Wärmeverluste

      Wenn die Wohnung nachts weniger auskühlt, muss sie morgens auch weniger stark aufgeheizt werden. Geschlossene Rollläden oder Vorhänge reduzieren Wärmeverluste über die Fensterscheiben und helfen Ihnen so beim Sparen. Sollten Sie ungedämmte Heizkörpernischen haben, können Sie diese ganz leicht selbst dämmen und so bis zu vier Prozent Heizkosten sparen.

      Freiheit für die Heizkörper

      Heizkörper geben ihre Wärme an die Umgebungsluft ab. Kann diese gut zirkulieren, wird der Raum effizienter aufgeheizt und dabei weniger Energie verbraucht. Heizkörperverkleidungen, Vorhänge, Möbel vor dem Heizkörper oder Handtücher auf ihm behindern die Wärmeabgabe. Deshalb: Weg damit und bis zu 20 Prozent Energie sparen!

      Eins weniger = sechs weniger

      Je weniger die Heizung einen Raum aufheizen muss, desto weniger Energie benötigt sie auch. Als Faustformel gilt: Eine 1°C niedrigere Raumtemperatur spart rund 6 Prozent Heizkosten!

      Weitere allgemeine Tipps zum Energiesparen haben wir für Sie in einem PDF zusammengetragen.

      Energiespartipp als PDF öffnen

      Persönliche Beratung

      Gemeinsam finden wir Antworten.

      Wir sind für Sie da: vor Ort in unserem Kundenzentrum direkt am Freiheitsplatz im Forum Hanau. Wir nehmen uns Zeit für Sie und beraten Sie ausführlich zu aktuellen Themen und unseren Produkten.

      Telefonisch beantworten wir Ihre dringendsten Fragen, informieren und geben erste wertvolle Hinweise zum Energiesparen.

      Telefon 06181 365-1999
      Adresse und Öffnungszeiten

      Energieberatung für Hausbesitzer

      Kostenfreie Energie-Impulsberatung im ImmobilienCenter Sparkasse Hanau.

      Gemeinsam mit der Sparkasse Hanau und der Stadt Hanau bieten wir eine kostenfreie Energie-Impulsberatung für private Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen an. Hier erhalten Sie wichtige Tipps: Worauf es bei der energetischen Sanierung oder einem energieeffizienten Neubau ankommt, welche Schritte zu gehen sind und wie sich das für Hausbesitzende lohnt. Die Beratung durch den zertifizierten Energieberater Marco Lachmann wird durch die Landesenergieagentur gefördert und ist damit kostenfrei.

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      Per Mail
      klima@hanau.de
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      ImmobilienCenter Sparkasse Hanau
      Am Markt 3
      63450 Hanau

      Fördermittel für mehr Energieeffizienz

      Profitieren Sie jetzt bei einer energetischen Sanierung von Bundesmitteln.

      Haben Sie schon gewusst: Bei einer energetischen Sanierung Ihrer Immobilie können Sie von Zuschüssen aus der Bundesförderung profitieren. Gefördert werden Einzelmaßnahmen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle beitragen (beispielsweise Fenster, Türen und Dämmung). Aber auch energieeffiziente raumlufttechnische Anlagen, der Einbau von effizienten Heizungen sowie Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems fallen unter diese Förderung.

      Unser Tipp: Informieren Sie sich gleich jetzt ganz unkompliziert über Ablauf, Zuschüsse und die Förderbedingungen.

      Förderportal der Stadt Hanau: Förderportal öffnen

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